„Ich schäme mich für meine Schulden!“
So oder so ähnlich beginnen die meisten Beratungsgespräche, wenn es um das Thema Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz geht.
Ich begrüße Sie auf dieser Webseite, welche Ihnen dabei helfen kann, Ihre persönliche finanzielle Situation einzuschätzen und gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten für Ihre finanziellen Probleme zu finden.
Ich verzichte in diesem Zusammenhang auf überflüssige Tipps wie „nicht mehr auszugeben als man einnimmt“.
Auch kann ich Ihnen die Entscheidung, ob die Verbraucherinsolvenz der richtige Weg für Sie ist, nicht abnehmen. Dies müssen Sie selbst entscheiden.
Hier ein paar Fakten:
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In die Insolvenz bzw. Privatinsolvenz kann jeder gehen, der Schulden hat und diese nicht bezahlen kann.
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Sie sind nicht alleine. Im Jahre 2016 wurden 78.200 Verfahren, im Jahre 2015 sogar 80.220 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
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In der Privatinsolvenz haben Sie vermutlich mehr Geld zur Verfügung als jetzt, da im Verfahren nur noch der pfändbare Teil des Einkommens einbehalten wird. Über den Rest können Sie frei verfügen. (Beispiel: Frau/Mann mit zwei Kinder, netto Einkommen 2.000 € es müssen „nur“ 114,72 € abgegeben werden.)
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Eine Privatinsolvenz sieht man keinem an. Mit dem Geld welches Ihnen bleibt, können Sie sich alles kaufen was Sie möchten. Niemand kontrolliert Ihre Ausgaben.
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Der „psychische Druck“ fällt oft weg. Viele berichten mir, dass Sie seit Jahren endlich mal wieder durchgeschlafen und keine Angst mehr vor dem Gang zum Briefkasten haben.
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Ihre Verschuldung trifft die gesamte Familie. Die Situation der Überschuldung beeinträchtigt die Erziehungsfähigkeiten der Eltern, gefährdet das Niveau der Schulbildung und deren berufliche Ausbildung der Kinder.
Sollten Sie Interesse an der Durchführung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen haben (Privatinsolvenz), dann bitte ich Sie, sich die auf dieser Webseite gesammelten Informationen durchzulesen. Auch verweise ich auf die Broschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich der Verbraucherinsolvenz und die Webseite www.forum-schuldenberatung.de.
Des Weiteren rate ich Ihnen, sich mit einem in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen oder einen Termin bei den örtlichen öffentlichen Schuldenberatern zu vereinbaren.
Fallen Sie bitte nicht auf reißerische Werbung von selbst ernannten Schuldenberatern herein, welche Ihnen gegen eine erhebliche Gebühr versprechen, Ihre finanziellen Möglichkeiten zu bewerten. Auch warne ich vor Vermittlern, welche Ihnen eine Umschuldung anbieten.
Die Adressen von seriösen Schuldenberatungsstellen können Sie auch bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht erfahren.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die außergerichtliche Schuldenbereinigung bei einem Rechtsanwalt im Rahmen eines Beratungshilfemandates durchführen zu lassen.
Sollte das örtliche Amtsgericht Ihnen einen Beratungshilfeschein ausstellen, rechnet der Rechtsanwalt seine Vergütung für die außergerichtliche Schuldenbereinigung direkt mit dem Amtsgericht ab. Sie haben gegebenenfalls 15 € an den Rechtsanwalt zu zahlen.
Ich selber biete in der Rechtsanwaltkanzlei M.Haas & Kollegen in Remscheid eine kostenlose persönliche Erstberatung bezüglich der Einschätzung der Erfolgsaussichten des Insolvenzverfahrens an.
Sie können einen Termin unter der Telefonnummer 0800 8004227 oder der Telefonnummer 02191 4636730 vereinbaren.
Kosten für eine solche Erstberatung entstehen nicht.